Gewerbe angemeldet — und jetzt?
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Die Gewerbeanmeldung dauert eine Viertelstunde. Was danach kommt, wird oft übersehen — nicht weil es schwierig wäre, sondern weil niemand darauf hinweist. Diese Punkte stehen kurz nach der Anmeldung an.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER
Das Finanzamt erfährt von der Gewerbeanmeldung, schickt aber kein Formular mehr per Post. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Aus Ihren Angaben dort ergeben sich die Steuernummer, die Einstufung als Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung und der Rhythmus der Voranmeldungen. Es lohnt sich, die geschätzten Umsätze mit Bedacht einzutragen — sie bestimmen, was danach von Ihnen erwartet wird.
Berufsgenossenschaft und Unternehmensnummer
Jedes Unternehmen muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden — auch dann, wenn es keine Mitarbeiter gibt. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche. Bei der Anmeldung wird die Unternehmensnummer vergeben, die die frühere Mitgliedsnummer abgelöst hat.
Die Betriebsnummer, sobald Sie jemanden einstellen
Wer Mitarbeiter beschäftigt — auch geringfügig — braucht eine Betriebsnummer. Ohne sie ist keine Meldung zur Sozialversicherung möglich, und damit auch keine ordnungsgemässe Lohnabrechnung. Die Nummer wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Aufzeichnungspflichten gelten auch für Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, nicht die Aufzeichnungen. Auch wer keine Umsatzsteuer ausweist, muss seine Einnahmen und Ausgaben vollständig und nachvollziehbar festhalten und die Belege aufbewahren. Wer damit erst am Jahresende anfängt, rekonstruiert — statt aufzuzeichnen.
Welche dieser Punkte für Sie gelten und in welcher Reihenfolge sie anstehen, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Steuerliche Einzelfragen dazu gehören zu Ihrem Steuerberater.
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Fragen zu Ihrer konkreten Situation gehören zu Ihrem Steuerberater.